Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Beat On Wheels, Inhaber Thomas Möbius, Hamburger Str. 35a, 01067 Dresden (nachfolgend „Beat On Wheels“), und seinen Auftraggebern über Leistungen für Feiern und Veranstaltungen. Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Beat On Wheels ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Leistungen von Beat On Wheels
- Beat On Wheels erbringt selbst oder durch eigene Mitarbeiter und freie Mitarbeiter folgende Leistungen: DJ und Musik einschließlich Ton- und Lichttechnik, Showeinlagen durch Tänzerinnen und Tänzer sowie Barpersonal.
- Beförderungsleistungen (Gäste-Shuttle und Taxi) erbringt Beat On Wheels nicht selbst. Das Gäste-Shuttle vermittelt Beat On Wheels an ein genehmigtes Busunternehmen, Taxifahrten werden mit einem Taxiunternehmen abgestimmt. Näheres regelt § 7.
- Leistungen Dritter, zum Beispiel Beförderung, Location, Künstler oder weitere Dienstleister, erbringt Beat On Wheels nicht selbst. Soweit sie im Angebot als vermittelte Leistung gekennzeichnet sind, gilt § 7.
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Alle Leistungen sind einzeln buchbar.
§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Anfragen über die Website, per E-Mail, WhatsApp oder Telefon sind unverbindlich. Die Prüfung, ob ein Termin frei ist, stellt keine Reservierung dar.
- Angebote von Beat On Wheels sind 14 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht; bei kurzfristigen Veranstaltungen kann die Gültigkeit kürzer sein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jedem Angebot beigefügt und jederzeit unter b-o-w.team/agb abrufbar.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot online im Kundenbereich über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail) annimmt und Beat On Wheels die Buchung in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung). Bei der Annahme im Kundenbereich wird die Auftragsbestätigung automatisch erstellt und per E-Mail versandt. Mit der Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Erst mit der Auftragsbestätigung ist der Termin verbindlich reserviert.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 4 DJ-Leistungen
- Die Spielzeit ergibt sich aus dem Vertrag und wird nach Stunden berechnet.
- Zusätzlich zur Spielzeit berechnet Beat On Wheels pauschal je zwei Stunden vor und nach der Veranstaltung. Diese Pauschale umfasst Aufbau, Soundcheck und Abbau der Technik sowie die Beratung und Abstimmung vorab, wahlweise online, telefonisch oder bei einem Treffen in der Location.
- Der Stundensatz richtet sich insbesondere nach der Gästezahl, dem Umfang der Ton- und Lichttechnik sowie nach Wochentag und Saison und wird im Angebot festgelegt. Eine kompakte Lichttechnik ist enthalten, eine umfangreichere Lichttechnik wird nach Umfang gesondert angeboten.
- Fahrtkosten für den DJ werden je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt ab Dresden) zum im Angebot genannten Satz berechnet.
- Musikauswahl und Ablauf werden im Vorgespräch abgestimmt. Der Auftraggeber kann Musikwünsche und Titel benennen, die nicht gespielt werden sollen. Im Übrigen gestaltet der DJ das Programm nach eigenem künstlerischem Ermessen und reagiert auf die Stimmung der Gäste.
- Eine Verlängerung der Spielzeit muss vorher mit Beat On Wheels abgestimmt werden und ist nur möglich, soweit keine Folgeverpflichtungen entgegenstehen. Bis zu 30 Minuten Verlängerung sind im Preis enthalten. Jede darüber hinausgehende Verlängerung wird je angefangene halbe Stunde zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
- Vorgaben der Location und behördliche Auflagen zur Lautstärke und zum Veranstaltungsende werden eingehalten. Eine daraus folgende Einschränkung der Leistung mindert die Vergütung nicht.
§ 5 Showeinlagen durch Tänzerinnen und Tänzer
- Eine Showeinlage dauert bis zu 15 Minuten und wird als Gruppentanz von drei bis sechs Tänzerinnen und Tänzern aufgeführt. Art der Tanzgruppe, Gruppengröße, Programm und Preis richten sich nach der verfügbaren Fläche in der Location und den Wünschen des Auftraggebers und werden im Angebot festgelegt.
- Der Auftraggeber stellt eine freie, ebene und rutschfeste Tanzfläche von etwa 8 x 8 Metern sowie einen abschließbaren Raum zum Umziehen zur Verfügung.
- Der genaue Zeitpunkt wird vorab abgestimmt. Verschiebt sich der Ablauf am Veranstaltungstag um mehr als 60 Minuten, kann eine zusätzliche Wartezeit berechnet werden.
§ 6 Barpersonal
- Das Barpersonal übernimmt Ausschank und Service im vereinbarten Zeitraum. Getränke, Eis, Gläser und Bareinrichtung stellt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber ist Veranstalter im Sinne des Jugendschutzgesetzes und des Gaststättenrechts und verantwortlich für erforderliche Erlaubnisse. Das Barpersonal ist berechtigt und verpflichtet, die Abgabe von Alkohol an Minderjährige gemäß Jugendschutzgesetz sowie an erkennbar stark alkoholisierte Personen zu verweigern.
- Ein Verkauf von Getränken gegen Bezahlung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 7 Vermittelte Leistungen Dritter, Gäste-Shuttle und Taxi
- Vermittelte Leistungen Dritter: Soweit das Angebot Leistungen als vermittelt kennzeichnet, tritt Beat On Wheels als Vermittler auf. Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung des im Angebot genannten Leistungspartners angeboten und abgerechnet. Der Vertrag über die vermittelte Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungspartner zustande. Für Ausführung, Preis, Rücktritt und Haftung gelten die Bedingungen des Leistungspartners. Beat On Wheels haftet für die sorgfältige Auswahl des Leistungspartners und die richtige Weitergabe der vereinbarten Angaben, nicht für die Ausführung der vermittelten Leistung selbst.
- Gäste-Shuttle: Beat On Wheels tritt als Vermittler auf. Die Shuttle-Fahrten werden im Namen und für Rechnung des im Angebot genannten Busunternehmens angeboten und abgerechnet. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Busunternehmen zustande. Das Busunternehmen verfügt über die nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderliche Genehmigung.
- Beat On Wheels übernimmt die Planung und Abstimmung von Zeiten und Abholorten und gibt die vereinbarten Angaben an das Busunternehmen weiter. Die Shuttle-Preise werden im Angebot gesondert und als vermittelte Leistung ausgewiesen.
- Taxi: Beat On Wheels stimmt Taxifahrten mit einem Taxiunternehmen ab. Das Taxiunternehmen rechnet direkt mit dem Auftraggeber beziehungsweise den Fahrgästen ab.
- Für die Durchführung der Beförderung gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens. Ansprüche aus der Beförderung richten sich gegen das Beförderungsunternehmen. Beat On Wheels haftet für die sorgfältige Auswahl des Unternehmens und die richtige Weitergabe der vereinbarten Angaben.
§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Location zum vereinbarten Aufbaubeginn zugänglich ist, und benennt eine Ansprechperson vor Ort.
- Er stellt für die DJ-Technik einen ebenen Platz von etwa 3 x 2 Metern und einen eigenen abgesicherten Stromanschluss (230 V, 16 A) in höchstens 10 Metern Entfernung bereit. Bei Veranstaltungen im Freien muss der Platz überdacht und vor Nässe geschützt sein.
- Er informiert Beat On Wheels rechtzeitig über Vorgaben der Location, zum Beispiel zu Lautstärke, Veranstaltungsende, Anlieferung oder Nebelmaschinen.
- Für Leistungen von mehr als vier Stunden sorgt der Auftraggeber für alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit für das eingesetzte Personal sowie, soweit möglich, für einen Parkplatz in der Nähe der Location.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Auftraggeber für behördliche Genehmigungen und die Anmeldung bei der GEMA verantwortlich und trägt die Gebühren. Private, geschlossene Feiern sind in der Regel nicht GEMA-pflichtig.
§ 9 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise aus dem Angebot. Preise, die auf der Website mit „ab“ angegeben sind, dienen der Orientierung. Der Preis im Angebot richtet sich unter anderem nach Wochentag und Saison, nach Umfang und Dauer der Leistungen sowie nach Verfügbarkeit und Preisen der beteiligten Partner. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
- Nach der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 10 % der vereinbarten Vergütung für die eigenen Leistungen von Beat On Wheels fällig, zahlbar innerhalb einer Woche nach der Auftragsbestätigung. Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung ist die gesamte Vergütung sofort nach der Auftragsbestätigung fällig. Vermittelte Leistungen rechnet der jeweilige Leistungspartner nach seinen Bedingungen ab, zum Beispiel das Busunternehmen bei Shuttle-Fahrten.
- Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Zusätzliche Leistungen am Veranstaltungstag, etwa eine Verlängerung, werden danach gesondert berechnet.
- Gegenüber Unternehmern gilt: Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
§ 10 Rücktritt durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang bei Beat On Wheels.
- Da der Termin für den Auftraggeber freigehalten und anderen Anfragen abgesagt wird, berechnet Beat On Wheels in diesem Fall eine pauschale Entschädigung, bezogen auf die vereinbarte Vergütung der eigenen Leistungen. Ersparte Aufwendungen, zum Beispiel Fahrtkosten und nicht mehr benötigtes Personal, sind darin bereits berücksichtigt:
mehr als 180 Tage vor der Veranstaltung: 10 % (in Höhe der Anzahlung),
180 bis 91 Tage vorher: 25 %,
90 bis 31 Tage vorher: 50 %,
30 bis 8 Tage vorher: 75 %,
ab 7 Tagen vorher: 90 %. - Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Beat On Wheels bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Gelingt es Beat On Wheels, den freigewordenen Termin zu gleichwertigen Bedingungen anderweitig zu vergeben, wird nur die Anzahlung einbehalten.
- Keine Entschädigung wird berechnet und eine geleistete Anzahlung wird erstattet,
a) wenn die Veranstaltung wegen Todesfalls oder schwerer Erkrankung des Auftraggebers, des Brautpaars oder eines nahen Angehörigen (Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister) abgesagt wird und dies durch eine Bescheinigung belegt ist,
b) wenn die Veranstaltung wegen eines behördlichen Verbots oder höherer Gewalt (zum Beispiel amtliche Unwetterwarnung, Sperrung der Location) nicht stattfinden kann. - Statt eines Rücktritts kann der Auftraggeber die Veranstaltung einmalig kostenfrei auf einen anderen Termin innerhalb von 12 Monaten verlegen, sofern Beat On Wheels an diesem Termin verfügbar ist. Die Anzahlung wird dann auf den neuen Termin angerechnet.
- Für vermittelte Leistungen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Leistungspartners, zum Beispiel des Busunternehmens bei Shuttle-Fahrten.
§ 11 Ausfall auf Seiten von Beat On Wheels
- Kann eine Leistung wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht erbracht werden, bemüht sich Beat On Wheels um eine gleichwertige Ersatzkraft. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
- Ist kein gleichwertiger Ersatz möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Leistung vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 12.
§ 12 Haftung
- Beat On Wheels haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Beat On Wheels nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Für vermittelte Leistungen Dritter (§ 7) haftet Beat On Wheels nur nach Maßgabe von § 7. Ansprüche aus der Ausführung dieser Leistungen richten sich gegen den jeweiligen Leistungspartner.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden an Technik und Ausrüstung von Beat On Wheels, die durch ihn oder seine Gäste schuldhaft verursacht werden.
§ 13 Sicherheit und Abbruch
- Werden das Personal oder die Technik bedroht, beschädigt oder belästigt, oder ist die Sicherheit aus anderen Gründen gefährdet, kann Beat On Wheels die Leistung nach vorheriger Ansprache des Auftraggebers unterbrechen oder beenden. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
§ 14 Fotos und Videos
- Beat On Wheels veröffentlicht Fotos oder Videos von der Veranstaltung, auf denen Personen erkennbar sind, nur mit vorheriger Einwilligung des Auftraggebers und der abgebildeten Personen.
§ 15 Hinweis zum Widerrufsrecht
- Für Verträge über Leistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin vereinbart sind, besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere die Buchung eines DJs, von Tänzerinnen und Tänzern und von Barpersonal für eine Feier an einem festen Datum.
§ 16 Datenschutz
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
- Beat On Wheels ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dresden.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 12. Oktober 2026